Das Rechnungswesen (neu) zu gestalten, ist wie ein Haus zu bauen. Es gilt: Ist der Bauplan falsch, wird das Haus schief. So vermeidest du Schieflagen von Anfang an.
Der erste Gedanke des jungen Unternehmers gilt dem Produkt und dem Markt. Das sollte immer so bleiben. Die Entwicklung des Unternehmens bringt es mit sich, dass es in die Bereiche Funktion, Einkauf, Produktion, Vertrieb, Verwaltung etc. aufgeteilt werden muss. Je nachdem, in welcher Entwicklungsphase das Unternehmen gerade ist – Seed-Phase, Start-up-Phase, Emerging Growth oder Expansion –, kommt diesen Bereichen eine besondere Gewichtung zu. Mit zunehmendem Wachstum werden diese immer umfangreicher und der junge Unternehmer muss Verantwortung abgeben und für die einzelnen Funktionsbereiche jeweils eine Abteilung aufbauen. Der Abteilung Rechnungswesen fällt dabei eine besondere Bedeutung zu, denn neben der Aufsicht über die Geldangelegenheiten des Unternehmens sollen hier auch die Buchhaltung, die Registratur und das Controlling abgewickelt werden. Zudem greift diese Abteilung in alle anderen Abteilungen des Unternehmens ein oder ist in diesen zumindest präsent.
Der Artikel richtet sich an Sie, wenn Sie mit dem Aufbau der Abteilung "Rechnungswesen" in einem Start-up betraut sind. Er soll Ihnen die vielen Facetten des Rechnungswesens verdeutlichen, aber auch zeigen, wie Sie mit richtig gewählten Instrumenten ein genaues Abbild der Unternehmens-Prozesse in Zahlen erzielen können. Außerdem will der Artikel bewusst machen, dass der Aufbau des für Sie geeigneten Rechnungswesens eine Frage der Zeit und der Systematik ist.
Viele Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe gehen davon aus, dass Haftungsrisiken erst dann entstehen, wenn eine Insolvenz droht. Tatsächlich werden Haftungsfragen häufig erst im Insolvenzfall relevant. Dann wird jedoch geprüft, ob die erforderlichen Sorgfaltspflichten bereits im Vorfeld eingehalten wurden.
Mit § 1 StaRUG hat der Gesetzgeber die Erwartung klar formuliert: Geschäftsleiter sollen bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten.
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Warum Geschäftsführer das Thema nicht unterschätzen sollten.
Viele Geschäftsführer verbinden mit § 1 StaRUG vor allem neue Pflichten und mögliche Haftungsrisiken. Dabei steckt hinter der Vorschrift eigentlich ein sehr einfacher Gedanke:
Unternehmen sollen Krisen erkennen, bevor sie existenzbedrohlich werden.
Doch genau daran scheitern viele Unternehmen: Wie organisiert man Krisenfrüherkennung eigentlich systematisch? Und am besten mit Mitteln die man schon hat?
Der Gesetzgeber verlangt dies und droht mit erheblichen Strafen bei Versäumnissen!
Und der Gesetzgeber lässt bewusst offen, welche Instrumente eingesetzt werden. Entscheidend ist lediglich, dass Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und dokumentiert werden können.
Aus meiner Sicht führt der Königsweg über eine integrierte Liquiditätsplanung – kurzfristig, mittelfristig und langfristig.